Brauchen die Facebook-Seiten von Non-Profits ein Impressum?

24. Juni 2015   Mattes Sarcander  

Brauchen die Facebook-Seiten von Non-Profits ein Impressum?

Um das Jahr 2012 herum geisterte eine Schreckenswelle durch die deutsche Facebook-Landschaft: BeitreiberInnen von Facebook-Seiten bekamen massenweise Abmahnungen zugeschickt. Der Grund: die Facebook-Seiten enthielten kein Impressum.

Für Webseiten galt die Impressums-Pflicht schon lange. Alle nicht-privaten Web-Auftritte müssen eine mit "Impressum" gekennzeichnete Seite enthalten, die mindestens die Kontaktdaten für den "Verwantwortlichen im Sinne des Presserechts" enthält. 

Nach einem noch vor der Abmahnwelle getroffenen Richterspruch stand fest: Diese Pflicht gilt auch für Auftritte auf Facebook. Ob der Auftritt nicht auf dem eigenen Server, sondern auf denen von Facebook liegt, ist seitdem offiziell irrelevant. Es handelt sich auch bei einer Facebook-Seite um einen eigenen Webauftritt, und das zieht alle entsprechenden medienrechtlichen Konsequenzen nach sich. 

Die Pflicht zum Impressum gilt nur für "gewerbliche" Auftritte. Non-Profits sind aber, das legt der Name nahe, nicht übermäßig an der Erzielung von Profiten interessiert. Sind sie dennoch zur Angabe eines Impressums verpflichtet?

Ja, das sind sie. Das Gesetz kennt nur zwei Zustände: Die private Nutzung und die gewerbliche Nutzung. Privater Natur sind die meisten Non-Profits offenkundig nicht: Zwar geht es Ihnen nicht um das Geld, aber ihre Arbeit und auch ihre Aktivitäten im Netz sind Mittel zum Zweck. Sie arbeiten auf Ergebnisse hin, statt sich dem Thema aus reinem Spaß an der Freude zu widmen. Damit gehören sie nicht in die private, sondern in die gewerbliche Schublade.

Ein Impressum einrichten

Auch Non-Profits kommen also um ein Impressum auf Facebook nicht herum. Wie können Sie es einrichten?

Als Konsequenz aus der Abmahnwelle entstanden verschiedene Impressum-Apps, die in die eigenen Facebook-Seiten integriert werden konnten. Sie stellten einfach eine zusätzliche Textfläche zur Verfügung, die dann mit den rechtlich notwendigen Informationen befüllt werden konnten. Ihr großer Nachteil war, dass sie wie alle Facebook-Apps als Reiter ("Page Tab") eingebunden wurden (Als Reiter oder Tabs bezeichnet Facebook die Links direkt unter dem Titelbild, die auch die Chronik, Infos zur Seite und den Verweis zum Fotoalbum enthalten). Die Impressum-Apps haben einen der vier wertvollen Plätze belegt, die jede Seite nur direkt anzeigen kann. 

Diese Apps gibt es noch immer, und sie funktionieren auch weiterhin. Haben Sie also bereits eine solche App eingerichtet und keine Pläne für eine andere Verwendung des belegten Reiters, dann gibt es für Sie im Grunde keinen Handlungsdruck.

Ansonsten können Sie für Ihr Impressum eine mittlerweile von Facebook direkt angebotene Funktion nutzen. Im Jahr 2014, ganze sechs Jahre nach Bekanntwerden dieses Sonderfalls des deutschen Rechts, führte Facebook nämlich endlich ein spezielles Impressum-Feld in den Seiten-Infos ein. Der Link zu diesem Feld wird, mit "Impressum" beschriftet, auf der Chronik, den Fotoalben und allen anderen Unterseiten immer am linken Rand angezeigt. Dem Recht ist damit Genüge getan.

Der einzige Haken ist die Begrenzung auf 1500 Zeichen, die für dieses Feld gilt. Bei bloßer Angabe von Kontaktdaten reicht das allemal. Sollen zusätzlich noch rechtliche Hinweise zu externen Links usw. ihren Raum bekommen, dann kann es knapp werden.

Thomas Schwenke weist deshalb darauf hin, dass es auch möglich ist, statt der direkten Angabe der Kontaktdaten in Facebooks "Impressum"-Feld einfach einen Link auf das Impressum der eigenen Webseite zu setzen. Fügen Sie dazu einfach die Webadresse ein, Facebook verlinkt sie dann automatisch. 

Zwei Punkte sollten dabei beachtet werden.

Erstens sollte der Verweis entweder direkt das Wort "Impressum" enthalten. Ist dies nicht der Fall, dann schreiben Sie das Zauberwort direkt davor: "Impressum: http://beispiel.de/verweis-auf-das-impressum".

Zweitens ist es empfehlenswert, im Impressum der Webseite direkt darauf hinzuweisen, dass es auch für den Facebook-Auftritt gilt:

"Dieses Impressum gilt zusätzlich für die folgenden Social-Media-Auftritte:

  • Facebook: https://facebook.com/LinkZuIhrerSeite"

Der Verweis auf das Impressum Ihres Web-Auftritts ist aus meiner Sicht die ideale Lösung: Sie sind dadurch rechtlich auf der sicheren Seite, und haben nur eine Stelle, an der Sie die Daten aktuell halten müssen.

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